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Kostenübernahme

Wie die Behandlung abgerechnet wird, hängt von Ihrer Versicherung oder Ihrem zuständigen Kostenträger ab. Wir klären gemeinsam, welche Schritte vor Beginn der Therapie nötig sind.

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Gesetzliche Krankenversicherung

Meine Praxis hat eine Kassenzulassung. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie sich direkt an mich wenden; eine Überweisung ist für die psychotherapeutische Sprechstunde nicht erforderlich. Bringen Sie bitte Ihre Gesundheitskarte mit. Wenn wir nach den ersten Gesprächen eine Psychotherapie vereinbaren, stellen wir den erforderlichen Antrag gemeinsam. Die Kosten der bewilligten Behandlung trägt Ihre Krankenkasse. Eine Zuzahlung für die Psychotherapie fällt nicht an. 

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Spezialfall Selektivverträge

Manche gesetzlichen Krankenkassen wie die AOK oder Bosch BKK bieten besondere Versorgungsverträge für Psychotherapie an. Voraussetzung für die Behandlung über einen dieser Verträge ist Ihre entsprechende Einschreibung, unter anderem in das jeweilige Hausarztprogramm. Ob Sie bereits eingeschrieben sind und welche Schritte noch nötig sind, klären wir vor Beginn der Behandlung.

Warum könnte das attraktiv sein? Ab Januar 2027 greift das Beitragsstabilisierungsgesetz, das verbindlich für alle Psychotherapiepraxen gilt und festlegt, dass bei einen halben Versorgungsauftrag wie in meiner Praxis maximal 18 Psychotherapieplätze pro Woche für gesetzlich Versicherte vergütet werden. Bislang lag die Grenze bei 30 Stunden, so dass ohnehin lange Wartezeiten noch länger werden. Die Teilnahme an Selektivverträgen bietet die Möglichkeit, unabhängig von diesen neuen Begrenzungen bei entsprechender Indikation eine Kostenübernahme für Psychotherapie und schneller einen Platz zu bekommen. Gerne berate ich Sie hierzu über Ihre Möglichkeiten.

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Private Krankenversicherung

Ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, richtet sich nach Ihrem persönlichen Tarif. Bitte erkundigen Sie sich möglichst vor dem ersten Termin, wie viele Sitzungen erstattet werden, ob ein Antrag nötig ist und welche Unterlagen Ihre Versicherung benötigt. Sie erhalten von mir eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP), die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Ein möglicher Eigenanteil hängt von Ihren Vertragsbedingungen ab.

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Beihilfe

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten in der Regel zwischen Ihrer Beihilfestelle und Ihrer privaten Restkostenversicherung aufgeteilt. Welche Schritte erforderlich sind, hängt von den für Sie geltenden Beihilfevorschriften ab. In Baden-Württemberg können beispielsweise für eine längere Psychotherapie eine vorherige Anerkennung und ein Antragsverfahren notwendig sein; für kürzere Behandlungen gelten teilweise andere Regeln. Bitte klären Sie die Erstattung vorab sowohl mit Ihrer Beihilfestelle als auch mit Ihrer privaten Versicherung. Bei den erforderlichen therapeutischen Unterlagen unterstütze ich Sie.

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Polizei und Heilfürsorge

Für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte kommt es darauf an, ob freie Heilfürsorge besteht oder ob sie über Beihilfe und private Krankenversicherung abgesichert sind. Für heilfürsorgeberechtigte Beamtinnen und Beamte der Landespolizei Baden-Württemberg kann die Behandlung über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden; bei anderen Dienstherren können abweichende Vorgaben gelten. Teilen Sie mir bei Ihrer Anfrage bitte mit, welcher Polizei Sie angehören und wie Sie abgesichert sind. Dann können wir die nötigen Schritte vorab klären.

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Soldatinnen und Soldaten

Als Soldatin oder Soldat wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Truppenärztin oder Ihren Truppenarzt. Für die Behandlung in einer zivilen psychotherapeutischen Praxis benötigen Sie eine entsprechende Überweisung beziehungsweise Kostenübernahmeerklärung. Ob und in welchem Umfang weitere Sitzungen stattfinden können, wird anschließend über das zuständige Verfahren geklärt. Bringen Sie die ausgestellten Unterlagen bitte zum ersten Termin mit.

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Selbstzahlerinnen und Selbstzahler

Sie können die Kosten Ihrer Behandlung auch selbst tragen. In diesem Fall rechne ich die psychotherapeutischen Leistungen nach der GOP direkt mit Ihnen ab. Über die voraussichtlichen Kosten und den Behandlungsrahmen sprechen wir, bevor Ihnen Kosten entstehen. Ihre Krankenversicherung erhält dann von mir keine Rechnung.

 

Sie sind unsicher, welcher Weg für Sie gilt? Schreiben Sie mir bei Ihrer Anfrage gern, wie Sie versichert sind. Wir klären den organisatorischen Rahmen in Ruhe, bevor die Behandlung beginnt.

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Kontakt aufnehmen

Wir freuen uns über eine mögliche Zusammenarbeit.

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